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21.04.05 - 11:22 HLW im Rettungssport

Kategorie: Specials

Von: DirkBrocky

Die Herz-Lungen-Wiederbelebung (HLW) ist ein wichtiger Bestandteils des Rettungssportes in Deutschland. Auf allen Meisterschaften ab der Bezirksebene wird die HLW als 5. (bzw. 4.) Disziplin durchgeführt.

HLW im Rettungssport nach dem Beschluß des Präsidialrats im Herbst 2004, gültig ab 01.01.2005 Der § 11 Absatz 4 des Regelwerk wird gestrichen und statt dessen folgende Regelung erlassen: Die Bewertung der Leistung in der HLW erfolgt durch einen gemäß Anweisung für das Kampfrichterwesen ausgebildeten Kampfrichter (1b oder 2b) bzw. durch einen Erste-Hilfe-Ausbilder unter Zuhilfenahme einer Checkliste. Zu verwenden sind beliebige, von der Materialstelle angebotene Wiederbelebungsphantome. Der Rettungsschwimmer soll im HLW-Wettkampf in erster Linie demonstrieren, dass er in der Lage ist, eine regelkonforme HLW durchzuführen. Hierbei sind Ablauffehler schwerwiegend (d.h. sie führen zu 0 Punkte = nicht bestanden), da durchaus im Ernstfall falsche Schritte abgeleitet werden können. Um diesen Anspruch zu unterstreichen, wird in der Bewertung zwischen bestanden und nicht bestanden unterschieden. Für die bestandene HLW-Disziplin erhält der Rettungsschwimmer 200 Punkte. Geringfügige Fehler sollen nicht zum Durchfallen führen, solange sie nicht als systematischer Fehler mit konstanter Regelmäßigkeit gemacht werden. Dazu müssen die jeweiligen Teilschritte der Checkliste weitestgehend korrekt und in richtiger Reihenfolge erbracht werden. Die Checkliste wurde auf Basis der Ausbildungsvorschrift Erste Hilfe (AV 1) erstellt. Um die Bewertung sicherzustellen, überprüfen zwei ausgebildete Kampfrichter (1b oder 2b) oder Erste-Hilfe-Ausbilder je Wiederbelebungsphantom parallel die HLW. Notruf absetzen Nach auffinden und ansprechen des Phantoms soll hier vom Rettungssportler zu den Kampfrichtern verständlich gesagt werden: "Notruf absetzen bzw. absetzen lassen". Diagnostischer Block Bei der Atemkontrolle erfolgt das Überstrecken des Halses/Anheben des Unterkiefers und „Sehen-Hören-Fühlen“. Bei der Atemspende (ASP) sind mehrere Versuche erlaubt (max. 5) um zwei korrekte Beatmungen zu erzielen. Bei der Beatmung ist auf das Heben und Senken des Brustkorbes zu achten, d.h. Blickrichtung des Retters in der Ausatemphase zum Brustkorb des Verunfallten. (Kopf des Retters dreht sich in Blickrichtung zum Brustkorb des Verunfallten). HLW-Maßnahmen Der Block der HLW-Maßnahmen splittet sich in den Aufzeichnungsbereich und in die Bewertung. Gewertet werden die Anzahl der Atemspenden (ASP), das richtige Aufsuchen des Druckpunktes (DP) und die Anzahl der Herzdruckmassagen (HDM). Vom Rettungssportler sind 12 Zyklen a´ 2 Beatmungen und 15 Herzdruckmassagen durchzuführen. Bewertung der HLW-Maßnahme: Die Bewertung findet nach der HLW-Maßnahme durch den Kampfrichter unter Hilfenahme seiner Aufzeichnungen statt. Ein Ablauffehler ist das Abweichen von der vorgegebenen Reihenfolge oder Auslassen einer Aktion. Ein Beatmungsfehler die wiederholte Abweichung bei der Anzahl der ASP bei mehr als 2 Zyklen oder fehlende Blickkontrolle. Eine wiederholte Abweichung bei der Anzahl der HDM bei mehr als 5 Zyklen oder zu starke / schwache HDM führt auch zu einer negativen Beurteilung. Beurteilung der Gesamtmaßnahme Kommen die Kampfrichter nach der HLW-Maßnahme zu dem Urteil „HLW bestanden“, wird dies dem Teilnehmer mitgeteilt. Haben beide Kampfrichter die Beurteilung mit „nicht bestanden“ abgeschlossen, oder sind sich beide nicht einig, wird dem Teilnehmer mitgeteilt „vorläufig nicht bestanden“. Die abschließende Beurteilung erfolgt durch den Wettkampfleiter.

 


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